Anwalt für Obsorge in Schlüßlberg Ihr Rechtsanwalt mit langjähriger Expertise
Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Beratung und Vertretung in Gerichtsverfahren.
Möchten Sie die alleinige Obsorge für Ihr Kind erhalten, weil Sie der Ansicht sind, dass Ihre ehemalige Partnerin oder Ihr ehemaliger Partner die Fürsorgepflicht verletzt? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der sich auf das Rechtsgebiet der Obsorge spezialisiert hat.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Birek in Schlüßlberg kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung, ebenso wie eine Vertretung vor Gericht bieten.
Was ist die
gemeinsame Obsorge?
Im Falle einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie sich in gleichem Maße um den Nachwuchs kümmern und wichtige Entscheidungen zusammen treffen. Verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Obsorge automatisch mit der Geburt des Kindes, unverheiratete Eltern müssen jedoch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen.
Was ist die
alleinige Obsorge?
In bestimmten Fällen kann ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragen, wenn das Wohl des Kindes durch das andere Elternteil gefährdet wird. Beispiele hierfür sind: Vernachlässigung, unzureichende Betreuung, Alkoholkonsum, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, körperliche Misshandlungen und psychische Belastungen, sexuelles Fehlverhalten und Gewalt gegenüber dem anderen Elternteil.
Wie können Sie die alleinige Obsorge beantragen?
Um die alleinige Obsorge zu beantragen, ist eine Einreichung des entsprechenden Antrags beim Familiengericht notwendig. Sollte der andere Elternteil nicht bereit sein, die Obsorge abzugeben, ist es zudem erforderlich, eine detaillierte Begründung des Antrags sowie eindeutige Beweise, dass das Wohl des Kindes bedroht ist (z. B. Fotos), beizulegen.
Das Familiengericht wird den Antrag gründlich prüfen und eine Entscheidung im Hinblick auf das Kindeswohl treffen.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Der betroffene Elternteil muss auch bei Verlust der Obsorge den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt bezahlen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Obsorge!
- Gemeinsame Obsorge
- Alleinige Obsorge