Anwalt für Erbrecht in Schlüßlberg – jetzt beraten lassen!
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen sowohl beim Erstellen von Testamenten als auch für Pflichtteilsrechte zur Verfügung.
Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens festlegen? Was ist, wenn ich nicht in die Erbfolge eingeschlossen bin? Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Unsere Kanzlei in Schlüßlberg bietet eine qualifizierte Rechtsberatung und vertritt Sie vor Gericht. Profitieren Sie von unserer Expertise im Erbrecht und lassen Sie sich von uns helfen.
Die Einzigartigkeit des Erbrechts ist eindeutig erkennbar, da es nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Trauerarbeit für die Hinterbliebenen beinhaltet. Oft führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen eine enorme Belastung bedeutet.
Es ist nicht selten, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt, weshalb die nächsten Verwandten das Erbe ausschlagen wollen.
Ein qualifizierter Anwalt für Erbrecht ist unersetzlich!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Man kann zu Lebzeiten festlegen, wer Erbin oder Erbe sein soll und dies auch im Testament festhalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten enterbt. Dennoch haben Kinder, Geschwister, Eltern sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner, ein Recht auf einen Pflichtteil.
Man kann das Pflichtteilsrecht nur aufgrund schwerwiegender Gründe, die durch das Gesetz festgelegt sind, widerrufen.
Beispiele sind: Die oder der Pflichtteilsberechtigte trachtet der Erblasserin oder dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder die oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig ist, dass der Grund für die Entziehung des Pflichtteils im Testament aufgeführt wird.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasserin oder Erblasser, Erbin oder Erbe, Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht
Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten bezüglich des Erbrechts oft beschäftigen:
Wie ist die Reihenfolge beim Erben?
Zuerst sind die Erbinnen und Erben der ersten Parentel (Gruppe) – eheliche und nichteheliche Kinder. Sind diese nicht vorhanden, sind die Erbinnen und Erben zweiter Parentel erbberechtigt. Dies sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Es folgen die Erbinnen und Erben dritter Parentel (Großeltern und deren Abkömmlinge) und die Erbinnen und Erben vierter Parentel (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge).
Wer erbt wie viel innerhalb der gesetzlichen Erbfolge?
Gibt es keinen Ehevertrag und hat das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses. Die übrigen 50 Prozent werden unter den leiblichen und nichtleiblichen Kindern aufgeteilt). Hat die oder der Verstorbene keine Kinder, sind die Ehepartnerin oder der Ehepartner und die Eltern der oder des Verstorbenen erbberechtigt. In diesem Fall erhält der Ehepartner zwei Drittel des Nachlasses. Leben die Eltern der oder des Verstorbenen nicht mehr, erbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner den kompletten Nachlass.
Wie läuft eine Erbschaft ohne Testament ab?
Hat die oder der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasserin oder Erblasser, Erbin oder Erbe, Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter.
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung